zone W2 zonenkonform ist, geht es doch im vorliegenden Verfahren nicht darum, ob das Schwimmbad bzw. seine aktuelle Nutzung unter dem geltenden Recht bewilligt werden könnte. Es stellt sich viel mehr die Frage, ob das Schwimmbad bzw. seine aktuelle Nutzung der Baubewilligung entspricht oder ob ein unrechtmässiger Zustand besteht. Immerhin sei darauf hingewiesen, dass Wohnzonen offensichtlich auch für den Aufenthalt von Kindern bestimmt sind, weshalb Kinderlärm grundsätzlich zu dulden ist.31 Zu prüfen somit im Folgenden, ob das Schwimmbad bzw. seine aktuelle Nutzung der Baubewilligung entspricht. Ist dies zu bejahen, besteht kein unrechtmässiger Zustand.