Neben den Miteigentümerinnen und Miteigentümern samt Familien und allfälligen Gästen gibt es fünf Gastfamilien, die einen Jahresbeitrag bezahlen und das Schwimmbad im gleichen Umfang wie die Miteigentümerinnen und Miteigentümer nutzen dürfen. Drittpersonen haben nur in Begleitung von Miteigentümerinnen und Miteigentümern bzw. von Gastfamilien Zutritt. Das Schwimmbad steht somit nur einem begrenzten Personenkreis offen. Es handelt sich deshalb nicht um ein öffentliches Schwimmbad, das gegen Bezahlung einer Eintrittsgebühr von der Allgemeinheit genutzt werden kann. Viel mehr kann die Eingangstür nur mit einem Schlüssel geöffnet werden.