(Art. 9 der Statuten). Der Kaufvertrag für das Grundstück Nr. A.________ wurde am 20. April 1970 abgeschlossen. Die damaligen Käufer erwarben das Grundstück als Miteigentümer zu je einem Zwölftel. Daran hat sich bis heute grundsätzlich nichts geändert. Es bestehen immer noch zwölf Miteigentumsanteile, wobei die von Amtes wegen am Verfahren Beteiligten 5 und 13 infolge ihres Güterstands ihren Anteil zu je einem Vierundzwanzigstel halten. Neben den Miteigentümerinnen und Miteigentümern samt Familien und allfälligen Gästen gibt es fünf Gastfamilien, die einen Jahresbeitrag bezahlen und das Schwimmbad im gleichen Umfang wie die Miteigentümerinnen und Miteigentümer nutzen dürfen.