Art. 22. N. 25 27 Aldo Zaugg/Peter Ludwig, Kommentar zum Baugesetz des Kantons Bern, Band I, 5. Aufl., Bern 2020, Art. 24 N. 10 7/11 BVD 120/2025/51 begünstigen. So wurde die funktionelle Zugehörigkeit zu einem Wohngebiet etwa bei einem Quartierladen oder bei einer Glassammelstelle, die hauptsächlich dem Quartier diente, bejaht.28