Ebenso werden Sport- und Spielmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche als zonenkonform qualifiziert.26 Ausser Wohnbauten sind regelmässig die erforderlichen öffentlichen Einrichtungen, wie beispielsweise ein Kindergarten, ein Quartierschulhaus oder eine Haltestelle für öffentliche Verkehrsmittel gestattet, ebenso nicht störendes Kleingewerbe (Coiffeur, Schneideratelier, Arztpraxis und dergleichen).27 Nach der Rechtsprechung können auch Bauvorhaben zulässig sein, die zwar für sich genommen nicht dem Nutzungszweck entsprechen, mit diesem aber in einem funktionellen Zusammenhang stehen, weil sie beispielsweise den Nutzungszweck