Unter den Begriff der Wohnnutzung fallen etwa Tätigkeiten wie Erholung, Schlafen, Essen oder Hausarbeit. Darüber hinaus werden der Wohnnutzung auch Freizeitbeschäftigungen und andere Nutzungen angerechnet, sofern diese einen hinreichenden Bezug zum Wohnen aufweisen. Das ist etwa der Fall für ein Probeoder Vereinslokal. Ebenso werden Sport- und Spielmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche als zonenkonform qualifiziert.26