a) Des Grundstück Evilard Grundbuchblatt Nr. A.________ befinden sich gemäss geltendem Zonenplan in der Wohnzone W2. Gemäss Art. 39 Abs. 1 GBR24 sind die Wohnzonen der Wohnnutzung vorbehalten. Es gelten die Bestimmungen für die Empfindlichkeitsstufe II (Art. 39 Abs. 2 GBR). Zugelassen sind, soweit mit den Anforderungen des Lärmschutzes vereinbar, gewerbliche und landwirtschaftliche Nutzungen im Umfang der kantonalen Bauverordnung (Art. 39 Abs. 3 GBR).