Aufgrund der Unterhalts- und Reparaturkosten sei es im Interesse des Vereins, so viele Mitglieder wie möglich aufzunehmen. Die heutige Nutzung als halböffentliches Schwimmbad entspreche nicht mehr dem bewilligten Zweck. Die Immissionen auf die angrenzenden Einfamilienhäuser seien derart massiv, dass es nicht mehr zumutbar sei, die Zeit im Garten und auf der Terrasse zu verbringen. Eine Nutzung, die über die Zweckbestimmung hinausgehe, sei von der Besitzstandsgarantie nicht gedeckt. Die aktuelle Nutzung des Schwimmbads führe zu konstant lauten Unterhaltungen, Kindergeschrei, Grillfesten sowie regelmässiger Überschreitungen der Ruhezeiten.