Zur Begründung machen sie im Wesentlichen geltend, das Schwimmbad sei ausschliesslich für die Nutzung durch die neun Miteigentümer sowie deren nächster Familienmitglieder bestimmt gewesen. Seither habe sich der Personenkreis erheblich erweitert. Heute seien es bereits elf Miteigentümer sowie mindestens sieben Vereinsmitglieder, die das Schwimmbad mit ihren Gästen nutzen würden. Die Anzahl der Vereinsmittglieder wachse stetig. Zudem stehe die Vereinsmitgliedschaft jedem unabhängig vom Wohnort und von der persönlichen Beziehung zu den Miteigentümern offen. Aufgrund der Unterhalts- und Reparaturkosten sei es im Interesse des Vereins, so viele Mitglieder wie möglich aufzunehmen.