Die Beschwerdeführenden 1 und 2 haben das baupolizeiliche Verfahren mit ihrer Anzeige in Gang gesetzt. Sie sind als Nachbarin bzw. Nachbar betroffen und haben sich zulässigerweise als Partei am baupolizeilichen Verfahren beteiligt (vgl. Art. 46 Abs. 2 Bst. a BauG). Da ihrer Anzeige nicht stattgegeben wurde, sind sie durch die angefochtene Verfügung beschwert und daher zur Beschwerde legitimiert. Fraglich ist demgegenüber die Legitimation der Beschwerdeführerin 3, die am vorinstanzlichen Verfahren nicht als Anzeigerin beteiligt war.