(Organisationsverordnung BVD, OrV BVD; BSG 152.221.191) 2/11 BVD 120/2025/51 4. Das Rechtsamt gab den Beteiligten Gelegenheit, Schlussbemerkungen einzureichen. Davon machten die von Amtes wegen am Verfahren Beteiligten 1-5 und 7-12 am 25. August 2025 und die Beschwerdeführenden am 8. Oktober 2025 Gebrauch. Auf die Rechtsschriften und die Vorakten wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Sachurteilsvoraussetzungen