Zur Begründung machen sie hauptsächlich geltend, die Gemeinde habe sich mit den zentralen Fragen der baupolizeilichen Anzeige nicht auseinandergesetzt und sei damit ihrer Begründungspflicht nicht ausreichend nachgekommen. Zudem bringen sie im Wesentlichen vor, die heutige Nutzung des Schwimmbads entspreche nicht der Baubewilligung und sie sei auch nicht zonenkonform.