Eventualiter: Die Verfügung der Einwohnergemeinde Leubringen/Magglingen i.S. Bad am Chemin B.________, Parzelle Nr. A.________ in Evilard vom 14. Mai 2025 sei aufzuheben und die Vorinstanz sei anzuweisen, den/die rechtmässigen Zustand/Nutzung gemäss der Baubewilligung aus dem Jahre 1970 wiederherzustellen und/oder ein entsprechendes Baubewilligungsverfahren durchzuführen.» 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen.»