2. Gegen diese Verfügung reichten die Beschwerdeführenden 1-3 am 18. Juni 2025 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie stellen folgende Rechtsbegehren: «1. Die Verfügung der Einwohnergemeinde Leubringen/Magglingen i.S. Bad am Chemin B.________, Parzelle Nr. A.________ in Evilard vom 14. Mai 2025 sei aufzuheben und die Akten seien im Sinne der Erwägungen zu einem neuen Entscheid an die Vorinstanz zurückzuweisen.