Auf eine neue Fristansetzung der inzwischen abgelaufenen Frist zur Einreichung der geforderten Unterlagen bis am 31. Mai 2025 kann verzichtet werden, da der Beschwerdeführer in seiner Beschwerde – wie ausgeführt – klarstellte, dass er nicht über diese Unterlagen verfüge. Die Gemeinde wird daher das Baupolizeiverfahren mittels Durchführung des angekündigten Augenscheins zwecks Kontrolle, ob der Rückbau tatsächlich ordnungsgemäss und vollständig vorgenommen wurde, weiterzuführen haben. 2. Kosten