5. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet2, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Mit Stellungnahme vom 3. Juli 2025 beantragt die Gemeinde die Abweisung der Beschwerde, soweit darauf eingetreten werde. Das AWA nahm mit Eingabe vom 8. Juli 2025 zur Beschwerde Stellung.