4. Gegen diese Verfügung reichte der Beschwerdeführer am 6. Juni 2025 Beschwerde bei der BVD ein. Er beantragt, die Verfügung der Gemeinde vom 7. Mai 2025 sei aufzuheben, es seien keine Verfahrenskosten zu erheben und der Kanton Bern als betroffenes Gemeinwesen (eventuell die Gemeinde Gals) sei zu verurteilen, dem Beschwerdeführer für das vorliegende Verfahren eine Parteientschädigung zu leisten.