3. Mit Verfügung vom 7. Mai 2025, adressiert an «die Familie C.________», erwog die Gemeinde, dem Verfügungsadressat sei mit Schreiben vom 6. März 2025 mitgeteilt worden, dass der Gemeinde sämtliche Offerten, Belege, Abrechnungen mit Rapporten, Rechnungen etc. von den Rückbauarbeiten einzureichen seien, diese Belege aber nicht eingereicht worden seien. Sodann verfügte die Gemeinde Folgendes: «Die Offerten, Belege, Abrechnungen mit Rapporten, Rechnungen der Rückbaumassnahmen sind der Gemeindeverwaltung Gals bis am 31. Mai 2025 einzureichen.»