«Seitens der verschiedenen, im Wiederherstellungsverfahren beteiligten Ämter, ist die Gemeinde Gals unter anderem aufgefordert worden, ein Abnahmeprotokoll der Wiederherstellung einzureichen. Ein solches wurde anlässlich des Augenscheins nicht erstellt. Wie Sie der beiliegenden Korrespondenz entnehmen können, reicht die von uns durchgeführte Abnahme nicht. Das Amt für Wasser und Abfall verlangt nun folgende Unterlagen: