der Rückbauarbeiten, insofern sie seine Parzelle betreffen, und eine Kopie der Abnahme zukommen zu lassen. Die Dokumentation solle den Rückbau dahingehend dokumentieren, als dass erkennbar sei, wie der ursprüngliche Zustand wieder hergestellt worden sei und dass seine Auflagen erfüllt würden. Überdies sollten Nachweise vorhanden sein, dass die Abfälle ordnungsgemäss entsorgt worden seien. Am 6. März 2025 erging ein Schreiben der Gemeinde an den Beschwerdeführer und seinen Rechtsvorgänger mit folgendem Inhalt: