Darin führte das AWA aus, man habe indirekt über die ANF Kenntnis erhalten, dass der Grundeigentümer der Parzelle Gals Grundbuchblatt Nr. F.________ offenbar den Rückbau vorgenommen und die Gemeinde diesen Rückbau abgenommen habe. Man nehme zur Kenntnis, dass das AWA als Grundeigentümer nicht dazu eingebunden worden sei, über die technischen Anforderungen für den Rückbau der Böschung angehört zu werden. Weiter führte das AWA in diesem Schreiben im Detail aus, welche Punkte aus seiner Sicht bei einem Rückbau der Bauten in der Böschung des G.________kanal (Böschung/Bootssteg und Kleinbauten entlang der Böschung) zu beachten sind. Schliesslich bat das AWA die Gemeinde, ihm die Dokumentation