2. Nachdem sich die Abteilung Naturförderung (ANF) des Amts für Landwirtschaft und Natur (LANAT) am 1. Oktober 2024 bei der Gemeinde über den Stand der Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands erkundigte und die Gemeinde diesem mit E-Mail vom 12. November 2024 mitteilte, dass der Rückbau erfolgt sei, wendete sich das AWA mit einem Schreiben vom 7. Februar 2025 an die Gemeinde. Darin führte das AWA aus, man habe indirekt über die ANF Kenntnis erhalten, dass der Grundeigentümer der Parzelle Gals Grundbuchblatt Nr. F.________ offenbar den Rückbau vorgenommen und die Gemeinde diesen Rückbau abgenommen habe.