keit verzichtete. Gegen diesen Entscheid erhoben einerseits der Beschwerdeführer und sein Rechtsvorgänger Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD). Andererseits erhob das AWA Beschwerde gegen den Verzicht auf die Wiederherstellung betreffend die Plattform auf der I.________ und die auf der Uferböschung liegende Treppe. Mit Entscheid vom 5. Mai 2022 (BVD 110/2021/156) wies die BVD die Beschwerde des Beschwerdeführers und seines Rechtsvorgängers ab, hiess die Beschwerde des AWA gut und dehnte die Wiederherstellungsverfügung auf die Plattform und die angrenzende Treppe aus.