Mit Entscheid vom 5. August 2021 erteilte das Regierungsstatthalteramt für die folgenden Bauvorhaben den Bauabschlag: Bauten östlich entlang der Schlossmauer (verlegte Bodenplatten, Hühnerstall, Geräteschopf, von der Schlossmauer ausgehende Quermauer mit Durchgang, grosses Tor), Sitzplatz im Norden der Parzelle und Bauten im Bereich des G.________kanal auf der Wasserparzelle im Eigentum des AWA (Plattform auf der I.________, auf der Uferböschung liegende Treppe, Aufschüttungen im Uferbereich, zwei Kleinbauten südlich der Treppe zum Bootssteg).