1. Der Beschwerdeführer ist Grundeigentümer der Parzelle Gals Grundbuchblatt Nr. F.________, auf welcher sich Schloss «A.________» befindet. Die Parzelle liegt zu grossen Teilen in der Kernzone sowie im Ortsbildschutzperimeter. Ein kleinerer Streifen der Parzelle entlang der nordöstlichen Grenze liegt im Wald / ausserhalb der Bauzone sowie im Perimeter des kantonalen Naturschutzgebiets «B.________brücke»1. Die westlich angrenzende Parzelle Gals Grundbuchblatt Nr. H.________, welche den E.________kanal bis zur Mitte und die Uferböschung umfasst, befindet sich im Eigentum des Kantons Bern, handelnd durch das Amt für Wasser und Abfall (AWA).