7/10 BVD 120/2025/43 Diese Praxis erwies sich erst später aufgrund einer neuen bundesgerichtlichen Rechtsprechung als unzulässig. Soweit die Stadt Burgdorf schliesslich auf die Durchsetzung der Rechtsordnung verweist, ist anzumerken, dass bereits ein nachträgliches Baubewilligungsverfahren hängig ist, anlässlich dessen allfällig betroffene Dritte die Möglichkeit haben, sich zum Bauvorhaben mittels Einsprache zu äussern.