Es kam zum Schluss, die geplante Mobilfunk-Basisstation erfülle die gesetzlichen Anforderungen, der Anlagegrenzwert werde rechnerisch bei sämtlichen OMEN eingehalten.24 Entsprechend kann aufgrund der rechnerischen Prognose davon ausgegangen werden, dass die Grenzwerte nicht überschritten werden. Bereits aus diesem Grund erscheint es unverhältnismässig, den Betrieb der Mobilfunkanlage mit einem Korrekturfaktor sofort einzustellen.