Jedoch wurde das Standortdatenblatt vom 15. August 2022 (Revision: 2.6), welches im Vergleich zum Standortdatenblatt vom 14. November 2024 (Revision: 3.0) bei der Sendeantenne mit der Laufnummer 2 noch eine um 10 W höhere Sendeleistung vorsah,22 bereits anlässlich des Bagatellverfahrens vom AUE überprüft.23 Zwischenzeitlich hat das AUE auch das Standortdatenblatt vom 14. November 2024 (Revision: 3.0) überprüft. Es kam zum Schluss, die geplante Mobilfunk-Basisstation erfülle die gesetzlichen Anforderungen, der Anlagegrenzwert werde rechnerisch bei sämtlichen OMEN eingehalten.24