Sodann hat das AUE, Abteilung Immissionsschutz, das Standortdatenblatt vom 7. September 2021 (Revision: 2.5) überprüft und sich mit der Reduktion der Sendeleistung einverstanden erklärt. Die erneute Durchführung eines Baubewilligungsverfahrens ist nicht vorgesehen, kommt es doch durch eine Reduktion der Sendeleistung lediglich zu einer Einschränkung des bewilligten Bauvorhabens. Schliesslich entspricht das Vorgehen der Beschwerdeführerin der Auflage in Ziffer 17.1 des Bauentscheids vom 10. Februar 2021. Der Betrieb der Mobilfunkanlage mit einer reduzierten Sendeleistung ist damit von der Baubewilligung gedeckt.