Stellt sich also heraus, dass der Anlagegrenzwert beim Betrieb mit der bewilligten Sendeleistung überschritten wird, verfügt die Behörde eine Reduktion der Sendeleistung oder eine sonstige Anpassung der Anlage.19 Indem die Beschwerdeführerin nach der Abnahmemessung vom 30. Juni 2021 die Sendeleistungen selbständig reduzierte und messtechnisch die Einhaltung der Grenzwerte belegte, erübrigte es sich eine Reduktion der Sendeleistung oder eine sonstige Anpassung der Anlage zu verfügen. Sodann hat das AUE, Abteilung Immissionsschutz, das Standortdatenblatt vom 7. September 2021 (Revision: 2.5) überprüft und sich mit der Reduktion der Sendeleistung einverstanden erklärt.