17.1 Der Fachbericht der Abteilung Immissionsschutz vom 30. Juli 2020 sowie die Stellungnahme vom 8. Oktober 2020 bilden einen integrierenden Bestandteil dieser Baubewilligung. Nach Inbetriebnahme der Anlage muss innert drei Monaten eine Abnahmemessung durchgeführt werden. Die Abteilung Immissionsschutz legt fest, welche Orte mit empfindlicher Nutzung (OMEN) gemäss Standortdatenblatt zu berücksichtigen sind. Werden die massgebenden Grenzwerte überschritten, ist die Mobilfunk- Basisstation innert einem Monat in den rechtmässigen Zustand zu bringen. Dies muss messtechnisch belegt sein.