Zur Anwendung kämen Parameter gemäss Standortdatenblatt Revision 2.5, welche in einem Bagatellverfahren vom AUE am 24. September 2021 genehmigt worden seien, mit der erneuten Zusicherung, dass die Grenzwerte nun eingehalten seien. Weder die Baubewilligungsbehörde noch allfällig betroffene Dritten hätten sich dazu äussern können. Das Standortdatenblatt Revision 2.5 liege der Baupolizeibehörde nicht vor. Notabene handle es sich bei zwei Antennen, für welche im Bagatellverfahren die Sendestärke reduziert worden sei, um adaptive Antennen.