c) Demgegenüber führt die Stadt Burgdorf in der Beschwerdeantwort vom 10. Juni 2025 aus, die Abnahmemessung habe nachweislich gezeigt, dass die Berechnung durch die Beschwerdeführerin und die Prüfung durch das AUE im Baubewilligungsverfahren nicht zu einer Garantie für die Einhaltung der Grenzwerte geführt habe. In der Folge kämen diese bewilligten Einstellungsparameter auch gar nicht zur Anwendung. Zur Anwendung kämen Parameter gemäss Standortdatenblatt Revision 2.5, welche in einem Bagatellverfahren vom AUE am 24. September 2021 genehmigt worden seien, mit der erneuten Zusicherung, dass die Grenzwerte nun eingehalten seien.