Der rechtmässige Zustand, das heisse ein Betrieb unter Einhaltung der Grenzwerte innerhalb der bewilligten Parameter, sei somit wiederhergestellt worden. Für das Benützungsverbot hinsichtlich der adaptiven Antennen bestehe daher kein Raum. Dieses entbehre jeglicher Grundlage, da der Betrieb mit reduzierter Leistung von der Baubewilligung vom 10. Februar 2021 umfasst sei. Die Stadt Burgdorf habe daher in willkürlicher Weise die Abschaltung der adaptiven Antennen angeordnet, was zu einem Leistungsverlust von über 20 Prozent (560 WERP) führe.