Denn die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands im Falle einer Grenzwertüberschreitung könne nur durch eine Leistungsreduktion bzw. eine Anpassung des Betriebs innerhalb der bereits bewilligten Parameter erfolgen. Eine Baubewilligung für die Reduktion der Leistung sei daher, entgegen der Auffassung der Stadt Burgdorf, nicht erforderlich. Sie habe entsprechend der Auflage 17.1 ein revidiertes Standortdatenblatt eingereicht und das AUE habe den Betrieb mit Schreiben vom 24. September 2021 freigegeben. Der rechtmässige Zustand, das heisse ein Betrieb unter Einhaltung der Grenzwerte innerhalb der bewilligten Parameter, sei somit wiederhergestellt worden.