Laut den Angaben aus dem neuen Standortdatenblatt im nachträglichen Baugesuch würden diese eingeschränkten Sendeleistungen auch übernommen. Trotzdem bedeute das, dass die baubewilligten adaptiven Antennen beim Betrieb gemäss Baubewilligung die Grenzwerte überschreiten würden, aber beim reduzierten Betrieb nach Bagatellverfahren keine Baubewilligung für diese Parameter vorliege. Mit dem laufenden Baubewilligungsverfahren werde diese Diskrepanz zwischen bewilligter und erlaubter Leistung aufgelöst. Das bedeute aber auch, dass der Gesuchsgegenstand nicht nur die Anwendung des Korrekturfaktors sei, sondern auch die Betriebsparameter der adaptiven Antennen.