7. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet1, wies das Gesuch der Beschwerdeführerin um superprovisorische Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde mit Verfügung vom 23. Mai 2025 ab. Gleichzeitig holte es die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. Zudem gab es den Anzeigenden Gelegenheit zur Beteiligung am Beschwerdeverfahren. Die Stadt Burgdorf beantragt in ihrer Beschwerdeantwort vom 12. Juni 2025 die Abweisung der Beschwerde. Die Anzeigenden haben stillschweigend auf die Beteiligung am Verfahren verzichtet.