Die Beschwerdeführerin reichte am 19. Februar 2025 ein nachträgliches Baugesuch ein (Standortdatenblatt vom 14. November 2024 [Revision: 3.0]). Mit Verfügung vom 24. April 2025 ordnete die Stadt Burgdorf sodann ein Benützungsverbot für die adaptiven Antennen sowie für die Verwendung des Korrekturfaktors für die Mobilfunkanlage der Beschwerdeführerin auf dem Gebäude an der G.________strasse 84 an. 6. Gegen diese Verfügung reichte die Beschwerdeführerin am 21. Mai 2025 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie stellt folgende Rechtsbegehren: