5. Am 23. Februar 2024 ging bei der Stadt Burgdorf eine baupolizeiliche Anzeige unter anderem gegen die Mobilfunkanlage auf der Parzelle Burgdorf Grundbuchblatt Nr. F.________ ein. Die Stadt Burgdorf sistierte das Baupolizeiverfahren zunächst mit Verfügung vom 15. März 2024 und nahm es mit verfahrensleitender Verfügung vom 18. Februar 2025 wieder auf. Die Beschwerdeführerin reichte am 19. Februar 2025 ein nachträgliches Baugesuch ein (Standortdatenblatt vom 14. November 2024 [Revision: 3.0]).