3. Anlässlich einer Abnahmemessung vom 30. Juni 2021 wurde festgestellt, dass der Anlagegrenzwert beim Ort mit empfindlicher Nutzung (OMEN) Nr. 9 nicht eingehalten wird. Bei einer weiteren Abnahmemessung mit reduzierter Sendeleistung konnte der Anlagegrenzwert beim OMEN Nr. 9 eingehalten werden. Daraufhin schlug die Beschwerdeführerin dem Amt für Umwelt und Energie (AUE), Abteilung Immissionsschutz, mit E-Mail vom 21. September 2021 vor, die Sendeleistung entsprechend anzupassen. Gleichzeitig reichte sie ein angepasstes Standortdatenblatt vom 7. September 2021 (Revision: 2.5) ein.