2. Mit Bauentscheid vom 10. Februar 2021 bewilligte die Stadt Burgdorf der Beschwerdeführerin den Umbau der Mobilfunkanlage auf der Parzelle Burgdorf Grundbuchblatt Nr. F.________. Die Baubewilligung beinhaltete unter anderem den Austausch der Sendeantennen, darunter den Ersatz von einem Teil der konventionellen Antennen durch adaptive Antennen (Standortdatenblatt vom 13. März 2020 [Revision: 2.4]).