a) In teilweiser Gutheissung der Beschwerde wird damit Dispositiv-Ziffer 5 der Verfügung der Gemeinde Attiswil vom 15. April 2025 angepasst, indem die erhobene Gebühr von CHF 17 462.50 auf CHF 7500.00 gekürzt wird. Überdies wird die Frist zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands gemäss Dispositiv-Ziffer 1 dieser Verfügung hinsichtlich des strittigen Kiesplatzes mit Tisch und fester Feuerstelle von Amtes wegen neu angesetzt auf 15. Mai 2026. Im Übrigen wird die Verfügung der Gemeinde bestätigt und die Beschwerde abgewiesen.