Beim angefallenen Aufwand ist zwar zu berücksichtigen, dass zahlreiche Beanstandungen zu prüfen und zu beurteilen waren, hierzu diverse Baubewilligungsakten und -verfahren beigezogen und konsultiert werden mussten und der Aufwand für die Durchführung eines Augenscheins inkl. Vor- und Nachbereitung zu leisten war. Aber auch unter Berücksichtigung dieser eher zeitintensiven Umstände erweist sich ein Aufwand von 138.5 Stunden als deutlich überhöht, zumal die Beurteilung der verschiedenen Beanstandungen nicht besonders komplex war und neben den erwähnten Aufwendungen für die Klärung des Sachverhalts und der Re-