Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass ein Aufwand von insgesamt 138.5 Stunden angefallen wäre, wenn das nötige Fachwissen bei der Gemeinde vorhanden gewesen wäre und sie auf externe Hilfe verzichtet hätte. Beim angefallenen Aufwand ist zwar zu berücksichtigen, dass zahlreiche Beanstandungen zu prüfen und zu beurteilen waren, hierzu diverse Baubewilligungsakten und -verfahren beigezogen und konsultiert werden mussten und der Aufwand für die Durchführung eines Augenscheins inkl. Vor- und Nachbereitung zu leisten war.