Diesbezüglich ist zunächst nicht einzusehen, wieso die Gemeinde für ein Baupolizeiverfahren zwei externe Fachpersonen beigezogen hat. Nicht nur anlässlich des Augenscheins, an welchem beide Fachpersonen teilnahmen, auch bei weiteren Stunden dieser externen Aufwendungen hätte dieser doppelte Beizug externer Hilfe vermieden werden müssen. Dieser Aufwand kann daher nicht eins zu eins auf die Beschwerdeführerin überwälzt werden. Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass ein Aufwand von insgesamt 138.5 Stunden angefallen wäre, wenn das nötige Fachwissen bei der Gemeinde vorhanden gewesen wäre und sie auf externe Hilfe verzichtet hätte.