vom 3. September 2025 eine Kostenzusammenstellung der erhobenen Kosten sowie die dazugehörigen Rechnungen und Rapporte ein. Daraus ergibt sich, dass die Gemeinde für die vorliegende Angelegenheit externe Aufwendungen im Umfang von insgesamt 98.5 Stunden (30.5 Stunden eines Ingenieur- und Planerbüros für die «Unterstützung Bauverwaltung C.________» sowie 68 Stunden eines Anwaltsbüros) in Anspruch nahm und für interne Aufwendungen 40 Stunden verzeichnete. Ausgehend von insgesamt 138.5 Stunden für externe und interne Aufwendungen verrechnete sie gestützt auf Art.