Erstens handelt es sich bei drei dieser sechzehn aufgeführten Beanstandungen um solche, welche sie gegenüber dem Anzeiger vorbrachte (Nrn. 14, 15 und 16), zweitens hat sie die baurechtswidrigen Zustände in der Landwirtschaftszone (Container, Kiesplatz mit Tisch und Feuerstelle, Statue) in einer Beanstandung zusammengeführt (Nr. 11) und drittens dürften sich zwei Beanstandungen um denselben Themenkreis gehandelt haben (Nr. 7 und Nr. 13). Stellt man auf die angefochtene Verfügung der Gemeinde ab, so zeigt sich, dass die Gemeinde insgesamt sieben baurechtswidrige Zustände feststellte (Dispositiv der Verfügung, Ziff.