Bei Lichte sei das gesamte Verfahren unnötig gewesen. Hätten die Gemeindevertreter anlässlich der Bauabnahme vor Ort im Frühjahr 2024 den geringsten Hinweis darauf gegeben, dass sie weitere Baugesuche einreichen müsse, hätte sie dies gemacht. Es hätte bereits genügt, wenn die Gemeinde sie darüber informiert hätte, dass der Anzeiger eine E-Mail/Anfrage an die Gemeinde gestellt habe. So hätte sie einfach die Baugesuche eingegeben, um mit dem vorliegenden Verfahren keine Ressourcen zu verschwenden. Sie habe aber bedauerlicherweise erst nach Rechtshängigkeit des baupolizeilichen Verfahrens von der E-Mailkorrespondenz zwischen dem Gemeindevertreter und dem Anzeiger erfahren.