Selbst wenn dieser Aufwand angefallen wäre, sei dieser nicht notwendig gewesen. Es sei etwa unbegreiflich, wieso von der Gemeinde sechs Personen am Termin des Augenscheins erforderlich gewesen sein sollten. Da es am Augenschein um tatsächliche Feststellungen ging, sei insbesondere nicht ersichtlich, warum eine Rechtsanwältin inkl. Anwaltspraktikant hätte beigezogen werden müssen. Die Kosten für dieses völlig unverhältnismässige Vorgehen können nicht einfach ihr überwälzt werden. Bei Lichte sei das gesamte Verfahren unnötig gewesen.