g) Als Eventualantrag beantragt die Beschwerdeführerin, es sei ihr eine Frist von 30 Tagen seit Rechtskraft des Beschwerdeentscheids einzuräumen, um ein nachträgliches Baugesuch bezüglich des Kiesplatzes mit Tisch und fester Feuerstelle einzureichen. Wenn ein Bauvorhaben jedoch offensichtlich nicht bewilligungsfähig ist, kann auf ein nachträgliches Baubewilligungsverfahren verzichtet werden, stünde doch der Ausgang dieses Verfahrens von vornherein fest. Dessen Durchlaufen ist in diesem Fall prozessökonomisch nicht zu rechtfertigen.19